Titelgrafik: verschiedene Aufgaben von Regieeinheiten: UG ÖEL, Hochwassereinsatz, ABC

Geschichte der Regieeinheiten und von ARKAT

Lange bevor es Organisationen zum Schutz des Menschen und der Zivilisation vor Gefahren gab, haben die Bürger diesen Schutz in eigener Selbstverantwortung (Regie) bzw. in den Selbstverwaltungen der jeweiligen Gemeinwesen organisiert.

Als nach dem 2. Weltkrieg 1955 mit dem Aufbau von Zivilschutzeinheiten in Deutschland begonnen wurde, waren dies in erster Linie „Regieeinheiten“, d. h. Einheiten des damaligen Luftschutzhilfsdienstes. Diese aus Freiwilligen gebildeten Einheiten, die keiner der Hilfsorganisationen angehörten, waren unmittelbar der öffentlichen Verwaltung unterstellt. Die Regieeinheiten haben in diesen 1968 nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes eingeordneten Hilfeleistungspotenzialen ihren eigentlichen Ursprung.

Übersicht über die Träger der Katastrophen­schutz­einheiten im Jahr 1991. In vielen Fachdiensten war ein Großteil der Einheiten in Regie der Landkreise und Städte organisiert.

Quelle: K.-D. Kühn: ARKAT-Bundes­verband beriet Zukunfts­perspektiven. In: Bevölkerungs­schutz-Magazin 4/1991, S. 62.

In der Bundesrepublik Deutschland leisteten bis zum Inkrafttreten des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz vom 25. März 1997 über 25.000 Helferinnen und Helfer Dienst in kommunalen Regieeinheiten, also in der direkten Trägerschaft der örtlichen Katastrophenschutzbehörden. Der Anteil der Regieeinheiten und-einrichtungen betrug im Bereich Führung 60%, im Bereich Fernmeldedienst 66 %, Versorgungsdienst 15 %, Brandschutzdienst 3 %, ABC-Dienst 36 %, Bergungsdienst 1 %, Sanitätsdienst 4 %, Betreuungsdienst 40 % und Veterinärdienst 100 %. Insgesamt waren bis zu diesem Zeitpunkt 1854 Einheiten in Regie aufgestellt. Ende der 1990er Jahre wurden aufgrund der Rücknahme der Finanzierung durch den Bund Regieeinheiten und -einrichtungen teilweise aufgelöst bzw. in andere Trägerschaften überführt, sodass ihr Bestand auf bundesweit 15.000 Helferinnen und Helfer reduziert worden war. 

Als Vertretung der Interessen der freiwilligen Helferinnen und Helfer in den Regieeinheiten haben sich in den zurückliegenden Jahren in den Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Brandenburg und Bayern Arbeitsgemeinschaften der Helfer in den Regieeinheiten und –einrichtungen und örtliche Fördervereine und Helfervertretungen gebildet. Sie werden auf Bundesebene seit 1985 durch den Verband der Arbeitsgemeinschaften der Helfer in den Regieeinheiten/-einrichtungen des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (ARKAT) vertreten. Der Bundesverband ist seinerzeit im Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 14.2.1990 als Helfervertretung und Fachverband anerkannt.

Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer schließen mit ihrer direkten Verpflichtung gegenüber den verantwortlichen Katastrophenschutzbehörden Lücken, wenn andere anerkannte Träger des Zivil- und Katastrophenschutzes (Bevölkerungsschutz) örtlich nicht zur Verfügung stehen. Maßgebend für den Status „Regieeinheit“ ist allein die kommunale Trägerschaft. Teile der Mitglieder können parallel einer anderen Organisation angehören, müssen jedoch einsatzmäßig ausschließlich der Regieeinheit zugeordnet sein.

Bundesweit, also auch unter Berücksichtigung der neuen Bundesländer, wirken heute wieder rund 30.000 Helferinnen und Helfer in der direkten Trägerschaft der Katastrophenschutzbehörden im Katastrophenschutz mit. Fachliche Schwerpunkte liegen im Bereich Führung und Kommunikation (IuK-Einheiten, Fernmeldezentralen, Logistik, beim Betriebspersonal in den Katastrophenschutzstäben und bei den Unterstützungsgruppen Örtliche Einsatzleitung), im CBRN-Schutz, gebietsweise auch im Sanitäts- und Betreuungsdienst und zunehmend im Bereich Krisenintervention und Notfallseelsorge.

Die demografische Entwicklung sowie die angekündigten strukturellen Veränderungen, z. B. im CBRN-Schutz werden die Präsenz von Regiepersonal nach Einschätzung auch anderer Organisation eher wieder stärken. Auch Hilfsorganisationen und  Feuerwehren wird der Nachwuchs im ländlichen Raum inzwischen knapp, sodass Regiepersonal mittelfristig in bestimmten Segmenten des Bevölkerungsschutzes Lücken wird schließen müssen.

Die Technische Hochschule Köln kommt in einer 2012 veröffentlichten Studie zu den Auswirkungen des Wegfalls der Wehrpflicht für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zu dem Schluss, dass das Potenzial der Regieeinheiten- und einrichtungen für den Bevölkerungsschutz nicht mehr wegzudenken ist. Die Tatsache, dass inzwischen immer neue Einheiten in der Trägerschaft der Katastrophenschutzbehörden geführt werden, sind zunehmend auch den Möglichkeiten der organisationsübergreifenden Bündelung von Fachkompetenzen geschuldet.

Heute wirken wieder über 30.000 Helferinnen und Helfer in den Regieeinheiten der Landkreise und kreisfreien Städte im Zivil- und Katastrophenschutz mit.

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