Titelgrafik: verschiedene Aufgaben von Regieeinheiten: UG ÖEL, Hochwassereinsatz, ABC

Landesbeauftragter für Thüringen

N.N.

Rechtliche Grundlage

Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand‐ und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) vom 5. Februar 2008 bestimmt in § 28 Abs. 4: „Soweit zur Erfüllung der Aufgaben die bereitzustellenden Einheiten und Einrichtungen nicht durch öffentliche oder private Hilfsorganisationen gestellt werden können, stellen die unteren Katastrophenschutzbehörden die notwendigen Einheiten und Einrichtungen auf.“

Regieeinheiten und -einrichtungen

Johann-August-Röbling-Schule – Regieeinheit des Sanitätsdienstes im Landkreis Unstrut-Hainich
www.rettungsdienstschule-muehlhausen.de/index.php/2013-12-02-17-49-26/regieeinheit-katastrophenschutz

 

 

 

 

 

 

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