Aktuell in der Diskussion um die weitere Entwicklung des Bevölkerungsschutzes ist die zivile Verteidigung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Darunter versteht man den Schutz der Bevölkerung (Zivilschutz), aber auch die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Staates bei drohenden oder stattfindenden Angriffen auf die Bundesrepublik Deutschland von außen. Wichtige Akteure der zivilen Verteidigung sind die Katastrophenschutzeinheiten, die auch sonst täglich den Menschen in Deutschland Hilfe leisten.
Im August 2016 beschloss die Bundesregierung, einem Vorschlag des Bundesinnenministers Thomas de Maizière folgend, eine Neugestaltung der zivilen Verteidigung zu entwickeln. Das vom Bundesinnenminister vorgelegte Basisdokument, die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV), ist die erste tiefgreifende Anpassung der zivilen Verteidigung an die heutige Situation Deutschlands in der Welt seit 1995. Im Herbst 2016 baten die Innenminister der Länder darum, in die Beratungen einbezogen zu werden. Das Bund-Länder-Steuerungsgremium zur Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beauftragt, Arbeitsgruppen einzurichten, um die vorgesehenen Rahmenkonzepte zu erarbeiten.
ARKAT ist als eine der Spitzenorganisationen des Katastrophenschutzes an der Konzeption Zivile Verteidigung beteiligt. In diesem Rahmen entsendet ARKAT Experten in verschiedene regelmäßig tagende Gremien. Derzeit handelt es sich um Beratungen zu einem Rahmenkonzept „Massenanfall von Verletzten (MANV-ZV)“ und zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes „Betreuung“.
Weitere Informationen zur Konzeption Zivile Verteidigung finden Sie hier:
Bundesregierung beschließt Konzeption Zivile Verteidigung, Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
mit dem veröffentlichten Dokument Konzeption Zivile Verteidigung