Pfarrer Stefan Baier
Notfallseelsorge (Regie) Brandenburg
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Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) vom 24. Mai 2004 weist den Begriff der Regieeinheiten nicht explizit aus. Nach § 37 haben jedoch die unteren Katastrophenschutzeinheiten die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um eine wirksame Katastrophenabwehr zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen zählt nach § 37 Abs. 1 Ziffer 2 die Aufstellung und Unterhaltung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Dabei kann es sich nur um eigene Einheiten und Einrichtungen handeln, da die Aufstellung und Unterhaltung ansonsten anderen Trägerorganisationen obliegt.
SEG Führungsunterstützung des Landkreises Dahme-Spreewald
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SEG Führungsunterstützung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
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IuK-Gruppe des Landkreises Elbe-Elster
Einsatz-Nachsorge-Team Land Brandenburg
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Notfallseelsorge (Regie) Brandenburg
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mit den Einheiten der Landkreise
Rettungshundestaffel des Landkreises Spree-Neiße
rettungshunde-forst.de