Landesbeauftragter:
Florian Göstl
Fernmeldezug Saarpfalz
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Die Mitwirkung von Regieeinheiten ist im Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) mit folgendem Wortlaut geregelt: „Die öffentlichen Einheiten und Einrichtungen wirken im Katastrophenschutz mit. Zu den öffentlichen Einheiten gehören die kommunalen Feuerwehren, die Regieeinheiten sowie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“ (§ 19, Abs. 1). „Zu ihnen gehören auch die von den unteren Katastrophenschutzbehörden gebildeten zusätzlichen Einheiten und Einrichtungen (Regieeinheiten), die neben vorhandenen öffentlichen und privaten Einheiten und Einrichtungen erforderlich sind“ (§ 18, Abs. 3).
Fernmeldezug Saarpfalz
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