Titelgrafik: verschiedene Aufgaben von Regieeinheiten: UG ÖEL, Hochwassereinsatz, ABC

Landesbeauftragte für das Saarland

Landesbeauftragter:

Florian Göstl
Fernmeldezug Saarpfalz
fgoestl@fernmeldezug.saarland

Rechtliche Grundlage

Die Mitwirkung von Regieeinheiten ist im Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) mit folgendem Wortlaut geregelt: „Die öffentlichen Einheiten und Einrichtungen wirken im Katastrophenschutz mit. Zu den öffentlichen Einheiten gehören die kommunalen Feuerwehren, die Regieeinheiten sowie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“ (§ 19, Abs. 1). „Zu ihnen gehören auch die von den unteren Katastrophenschutzbehörden gebildeten zusätzlichen Einheiten und Einrichtungen (Regieeinheiten), die neben vorhandenen öffentlichen und privaten Einheiten und Einrichtungen erforderlich sind“ (§ 18, Abs. 3).

Regieeinheiten und -einrichtungen mit eigenem Internetauftritt

Fernmeldezug Saarpfalz
www.fernmeldezug.com

Regieeinheiten und -einrichtungen ohne eigenen Internetauftritt

Veterinärzug St. Wendel

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