N.N.
Nach § 26, Abs. 2 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes kann die untere Katastrophenschutzbehörde mit Zustimmung der obersten Katastrophenschutzbehörde Einheiten und Einrichtungen (Regieeinheiten) bilden, wenn hierfür ein Bedarf besteht und Feuerwehren oder Organisationen im Sinne des § 19 Abs. 3 zur Aufstellung und Unterhaltung der zur Erfüllung der für die Aufgaben erforderlichen Einheiten nicht bereit oder in der Lage sind. Die Regieeinheiten gehören zu den öffentlichen Einheiten und Einrichtungen im Sinne des Gesetzes.
Erkundungs- und Lotsengruppe des Kreises Groß-Gerau
www.gg112.de
Führungsgruppe Technische Einsatzleitung des Landkreises Darmstadt-Dieburg
www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-umwelt/brand-und-katastrophenschutz/katastrophenschutz.html
Rettungstauchergruppe Main-Taunus-Kreis
www.rettungstaucher.org
Zentrale Leitstelle des Landkreises Marburg-Biedenkopf
www.marburg-biedenkopf.de/gefahrenabwehr/fachbereich-gefahrenabwehr/fachdienst-rettungsdienst-und-zentrale-leitstelle.html