Patrick Mischke
Regieeinheit Neumünster
p.mischke@arkat-bund.de
Die Mitwirkung von Regieeinheiten und -einrichtungen ist in § 11, Abs. 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein wie folgt geregelt: „Soweit die erforderliche Stärke nicht durch Einheiten und Einrichtungen öffentlicher oder privater Träger des Katastrophenschutzdienstes erreicht wird, stellen die Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeinde Helgoland eigene Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes auf (Regieeinheiten und -einrichtungen).“
Regieeinheit der Stadt Neumünster
Regieeinheit im Kreis Plön
Regieeinheiten im Kreis Nordfriesland:
Regieeinheit im Kreis Dithmarschen
Regieeinheit im Kreis Schleswig-Flensburg