N.N.
Die Aufstellung von Regieeinheiten regelt das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG) in § 4 Abs. 2 für die kreisfreien Städte: „Soweit zur Erfüllung der Aufgaben die nach Absatz 1 Nr. 1 bereitzustellenden Einheiten und Einrichtungen nicht durch öffentliche oder private Hilfsorganisationen gestellt werden können, stellt die kreisfreie Stadt die notwendigen Einheiten und Einrichtungen auf.“ § 5 Abs. 2 bestimmt, dass diese Regelung auch für die Landkreise gilt.
Katastrophenschutz – Fernmeldedienst des Landkreises Kaiserslautern
www.fmdi-kaiserslautern-land.de
Fernmeldezentrale HVB der Stadtverwaltung Mainz (Regieeinheit)
Mobile Retter (Regieeinheit des Landkreises Germersheim)
Notfallseelsorge des Kreises Mayen-Koblenz
www.notfallseelsorge-myk.de