Titelgrafik: verschiedene Aufgaben von Regieeinheiten: UG ÖEL, Hochwassereinsatz, ABC

Landesbeauftragter für Rheinland-Pfalz

N.N.

Rechtliche Grundlage

Die Aufstellung von Regieeinheiten regelt das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG) in § 4 Abs. 2 für die kreisfreien Städte: „Soweit zur Erfüllung der Aufgaben die nach Absatz 1 Nr. 1 bereitzustellenden Einheiten und Einrichtungen nicht durch öffentliche oder private Hilfsorganisationen gestellt werden können, stellt die kreisfreie Stadt die notwendigen Einheiten und Einrichtungen auf.“ § 5 Abs. 2 bestimmt, dass diese Regelung auch für die Landkreise gilt.

Regieeinheiten

Katastrophenschutz – Fernmeldedienst des Landkreises Kaiserslautern
www.fmdi-kaiserslautern-land.de

Fernmeldezentrale HVB der Stadtverwaltung Mainz (Regieeinheit) 

Mobile Retter (Regieeinheit des Landkreises Germersheim)

Notfallseelsorge des Kreises Mayen-Koblenz
www.notfallseelsorge-myk.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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