N.N.
Die Aufstellung von Regieeinheiten ist im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in § 19 „Regieeinheiten“ wie folgt geregelt: „Kreisfreie Städte und Kreise können Einheiten (§ 18 Absatz 4) aufstellen, soweit hierfür ein Bedarf besteht und die anerkannten Hilfsorganisationen zur Aufstellung und Unterhaltung der zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Einheiten nicht bereit oder in der Lage sind (Regieeinheiten). Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen gelten für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Regieeinheiten entsprechend.“
Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK) der Kreisverwaltung Gütersloh
www.iuk-guetersloh.de
Regieeinheiten des Kreises Heinsberg:
Fernmeldedienst Kreis Unna
fernmeldedienst-kreis-unna.de
IuK-Gruppe Kreis Wesel
www.iuk-kreis-wesel.de